Schankanlagen & CO2

Alles aus einer Hand

Sie bekommen von der Planung bis zur Endmontage, einschließlich aller angebotenen Dienstleistungen rund um Ihre Schankanlage, alles aus einer Hand.

Schankanlagentechnik

Auf Ihren Wunsch hin, planen und installieren wir neue Getränkeschankanlagen und Theken oder tauschen alte Anlagen aus. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir kommen selbstverständlich vorbei und besprechen mit Ihnen sämtliche Details zum Ein- bzw. Umbau Ihrer Schankanlage.

Insbesondere zu den Komponenten:

  • Bierdruckapparat
  • Tresen
  • Kühlzellen und Fassvorkühler
  • Begleitkühlgeräte
  • Durchlaufkühler
  • Schanksäulen
  • Schankhähne
  • Druckminderer
  • Kompressoren und Karbonatoren

Getränkeleitungsreinigung

Die Reinigung und Wartung der Schankanlagen wird stets nach neuestem Stand der Technik und nach DIN-Norm durchgeführt.  Je nach Anlagentyp z. B. Bieranlagen – wenn möglich nur chemisch-mechanisch.

Um die Qualität der Getränke zu sichern und diese klar und frisch zu erhalten, sollten Sie sich an folgenden Intervallen orientieren:

  • Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke – täglich
  • Alkoholfreies Bier – 1 bis 7 Tage
  • Bier – 7 Tage
  • Wein, kohlensäurehaltiges, alkoholfreie Erfrischungsgetränke – 7 bis 14 Tage
  • Grundstoff, Spirituosen – 30 bis 90 Tage
  • Wasser – 90 bis 180 Tage

(Auflistungen nach DIN 6650-6 Getränkeschankanlagen – Teil 6: Anforderung an Reinigung und Desinfektion) BGN.
Zur Wartung der Schankanlagen gehören unter Anderem die Prüfung der Begleitkühlung, Gasversorgung und sämtlicher Anlagenteile.

CO2– technische Gase

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Lieferung von Kohlensäure, Mischgas, Stickstoff und sonstigen technischen Gasen in sämtlichen handelsüblichen Größen an. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch auch automatisch mit der Getränkeleitungsreinigung. Ihr Vorteil – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Gaswarnanlagen

Um die Gefahr für Sie und Ihr Personal zu minimieren, installieren wir Ihnen auch TÜV-geprüfte Gaswarnanlagen (nach Berechnung des Gefahrenpotential).

gesetzl. Vorschriften zur Prüfung und Unterweisung

Die Schankanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung §3  und §10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend zwingend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Die Durchführung der Prüfungen hat der Betrieb/Unternehmer zu veranlassen. Personalunterweisungen gemäß §9 Betriebssicherheitsverordnung führen wir in Ihren Auftrag auch durch.